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   VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 62.21   

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https://dejure.org/2021,4952
VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 62.21 (https://dejure.org/2021,4952)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.03.2021 - 3 L 62.21 (https://dejure.org/2021,4952)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. März 2021 - 3 L 62.21 (https://dejure.org/2021,4952)
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Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-2: Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von Präsenzbeschulung im Wechselmodell rechtswidrig

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 31.05.2021 - 3 L 180.21

    SARS-CoV-2: Pauschales berlinweites Wechselmodell an Grundschulen rechtswidrig

    So sind Schülerinnen und Schüler nach der Schulhygiene-Covid-19-Verordnung verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichtes zu tragen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 62/21 -, juris), sich zweimal die Woche einem Corona-Schnelltest zu unterziehen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 2021 - VG 3 L 181/21 - m.w.N.) sowie die jeweiligen schulischen Hygienekonzepte einzuhalten.
  • VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21

    SARS-CoV-2: Möglichkeit der Wiederholung des Schuljahres auch für Schülerin mit

    Der den Behörden zukommende Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum findet bei einer etwaigen Ungleichbehandlung von Personengruppen umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 -, juris Rn. 32; vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rn. 41; VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 62/21 -).
  • VG Schleswig, 30.03.2021 - 1 B 36/21

    Coronabedingte Einschränkungen der KiTa-Betreuung im Kreis Pinneberg rechtmäßig

    Eine Vergleichbarkeit mit dem aus Art. 7 Abs. 1 GG resultierenden Teilhabeanspruch an schulischer Bildung ist jedenfalls bei der frühkindlichen Förderung in Kindertagesstätten nicht anzunehmen, weshalb der von den Antragstellerinnen zitierte Beschluss des VG Berlin (Beschluss vom 10. März 2021 - 3 L 62/21 -, u.a., juris) auf den hier zu entscheiden Sachverhalt nicht übertragbar ist.
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